Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von patentfreien Motorboote

Ausgabe der Boote, Zahlung des Mietpreises, Einweisung, Allgemeines Verhalten

1. Preise und Buchungen

Die Preise auf der Homepage können Änderungen unterliegen.
Verbindlich sind die am Vermietungsstandort ausgehängten Preise sowie bestätigte Buchungen per E-Mail.

2. Sicherheit

Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigenes Risiko.
Kinder unter 8 Jahren müssen geeignete Rettungsmittel (Rettungswesten) tragen.
Eigenständig mitgebrachte Westen, die den erforderlichen Standards entsprechen, sind ebenfalls zulässig.
Erwachsene Nichtschwimmer sollten sich beim Vermieter melden.
Rettungsmittel sind ausschließlich für den Notfall bestimmt.
Bei widerrechtlicher Benutzung wird eine Trocknungs-/Reinigungsgebühr von 5,- Euro erhoben.

3. Zahlung und Mietdauer

Die Mietpreise (siehe Aushang) sind im Voraus bei der Ausgabe des Bootes zu entrichten.
Der Preis für die erste Stunde wird als Mindestbetrag berechnet.
Bei Zeitüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung des Mietpreises.
Weder Havarien noch Unfälle oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadenersatz.

4. Verhaltensregeln und Sicherheit

Anweisungen des Vermieters oder seines Personals sind zu befolgen.
Die Einweisung in die Bedienung des Bootes wird als Teil der Mietdauer angerechnet.
Für die Nutzung unserer Boote gelten die Bodenseeschifffahrtsordnung und die Mietbootverordnung.
Die höchstzulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden.

5. Zustand der Boote und Haftung

Unsere Boote und das Zubehör befinden sich in einwandfreiem Zustand.
Der Bootsmieter haftet für Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffung bei Beschädigung oder Verlust.
Schäden durch unsachgemäße Benutzung, Transport (einschließlich Transport durch Dritte) oder mangelhafte Sicherung fallen in die Verantwortung des Mieters.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Dritten oder durch unsachgemäße Behandlung.
Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden.
Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und nachträglich in Rechnung gestellt.
Werden Schäden nicht gemeldet, kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote aufgrund von Reparaturen) haftbar gemacht werden.

Allgemeines Verhalten und Aufsichtspflicht

1. Betreten der Stege und Baden

Die Stege dürfen nur auf Aufforderung betreten werden.
Bei Zuwiderhandlung übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Verletzungen.
Das Baden von den Stegen aus ist nicht gestattet.
Das Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Aufsichtspflicht und Sicherheit

Eltern und andere Aufsichtspersonen sind verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kinder oder der zu beaufsichtigenden Personen.
Das Tragen von Rettungswesten und angemessenes Verhalten im Boot sind dabei wichtige Aspekte.

3. Umweltschutz und Müllentsorgung

Der Mieter ist selbst für Verschmutzungen von Wasser und Umwelt verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen vom Mieter mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

4. Abstand zu Fischereigeräten und Treibholz

Es ist ein ausreichender Abstand (mind. 150m) zu Fischereigeräten und Treibholz einzuhalten, um Schäden zu vermeiden.

Reservierungen und Stornierung

1. Reservierung

Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich (auch per elektronischer Buchung) oder mündlich gegen Anzahlung.
Die Reservierung ist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in jedem Fall für beide Seiten verbindlich.
Der Vertrag kommt durch den Antrag (Angebot) und die Annahme (schriftliche oder mündliche Reservierung) zustande.
Eine Reservierungsbestätigung wird nach Eingang der Reservierung verschickt oder erteilt.

2. Bereitstellung der reservierten Boote

Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den vereinbarten Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn besondere Umstände vorliegen, die dem entgegenstehen, wie beispielsweise Vorschriften der Bodenseeschifffahrtsordnung oder Mietbootverordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unsachgemäßer Umgang mit den Booten oder höhere Gewalt.

3. Nichtabholung reservierter Boote

Erfolgt keine Abholung der reservierten Boote zum vereinbarten Zeitpunkt, ist der Vermieter berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten.
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nur als Beispiel dienen und möglicherweise an Ihre spezifischen Anforderungen angepasst werden müssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen von führerscheinpflichten Charterbooten

Vertragsabschluss

1. Vertrag

Ein rechtskräftiger Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Vermieter das Angebot des Mieters annimmt. Der Vertrag kann sowohl per E-Mail oder Telefon als auch direkt im Hafen/Anlegesteg abgeschlossen werden.

2. Buchungsanfrage

Der Mieter kann eine Anfrage bezüglich der Verfügbarkeit des gewünschten Motorbootes stellen. Der Vermieter unterbreitet daraufhin ein unverbindliches Vertragsangebot. Bestätigt der Mieter seinen Buchungswunsch, wird dies als verbindliches Angebot an den Vermieter betrachtet.

3. Buchungsbestätigung

Nach Annahme des Mieterangebots erfolgt die Buchungsbestätigung seitens des Vermieters. Damit wird der Mietvertrag verbindlich und tritt in Kraft.

4. Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis entsprechend der Preisliste zu entrichten.

Stornierung/Vertragsrücktritt

1. Rücktrittsrecht

Der Mieter kann bis 96 Stunden vor dem vereinbarten Chartertermin ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 20,- erhoben.

2. Rücktrittsgebühren

a) Bei einem Rücktritt bis 24 Stunden vor dem Buchungstermin hat der Mieter im Falle einer erneuten Vermietung des Bootes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Buchungsgebühr zu zahlen. Kann das Boot nicht erneut vermietet werden, fallen 50 % der Buchungsgebühr als Bearbeitungsgebühr und Ersatz des Nutzungsausfalls an.
b) Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem Buchungstermin hat der Mieter im Falle einer erneuten Vermietung des Bootes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der Buchungsgebühr zu zahlen. Kann das Boot nicht erneut vermietet werden, sind 100 % der Buchungsgebühr als Bearbeitungsgebühr und Ersatz des Nutzungsausfalls zu entrichten.

3. Unvorhersehbare Ereignisse

Wenn der Vermieter aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt nicht in der Lage ist, das Boot zur Verfügung zu stellen, werden alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Der Vermieter haftet nicht für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder andere Unterbrechungen in Notfällen, Hochwasser, Niedrigwasser, Streiks, Wetterereignissen oder ähnlichen Situationen.

Allgemeines Verhalten

Benutzung auf eigene Gefahr.
Anweisungen des Vermieters bzw. seiner Beauftragten sind zu befolgen.
Mindestabstand von 20 m zu Anglerbereichen und 300 m von Uferbereichen einhalten.
Kinder unter 8 Jahren müssen geeignete Rettungsmittel (Schwimmwesten) tragen. Eigene Westen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können verwendet werden.
Das Boot darf nicht für Motorsportveranstaltungen, Testzwecke, gewerbliche Personen- und Güterbeförderung oder rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
Unfälle sind dem Vermieter sofort oder spätestens bei der Rückgabe des Bootes schriftlich mit einer Skizze zu melden.
Der Mieter ist gleichzeitig der Bootsführer und haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Sinn. Personen- und Sachschäden durch Alkohol- oder Drogenkonsum fallen in seine Verantwortung. Andere Personen, die das Boot führen, müssen vor Fahrtantritt namentlich benannt werden.
Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Rückerstattung des restlichen Mietpreises.

Zusätzlich verpflichtet sich der Bootsführer

Keine gewerbliche Personenbeförderung durchzuführen.
Keine unangemeldeten zollpflichtigen Waren oder gefährlichen Güter an Bord zu haben.
Die Fahrt so zu planen, dass eine rechtzeitige Rückkehr auch bei schwierigen Wetter- und Seeverhältnissen möglich ist.
Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
Das Boot nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen (einschließlich Kinder) zu belegen und nicht mehr Personen als zugelassen mitzunehmen.
Den Hafen bei gefährlichen Wetter- und Seeverhältnissen (Windstärke ab 5 Bft.) nicht zu verlassen bzw. anzulaufen und telefonischen Kontakt mit dem Vermieter zu halten.
Das Boot nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten.
Absolutes Rauchverbot auf allen Booten.
Anmeldung und Zahlung von Liegegebühren in fremden Sportboothäfen unmittelbar nach dem Anlegen durch den Mieter. Kosten bei Nichtbeachtung trägt der Mieter.

Haftung und Kaution

1. Versicherungsschutz und Schadensersatz:

Die Boote sind umfassend sowohl gegen Kasko- als auch Haftpflichtschäden versichert. Sollte der Mieter Schäden verursachen, die nicht vollständig durch die bestehende Versicherung abgedeckt sind, ist er verpflichtet, diese Schäden zusätzlich zur hinterlegten Kaution zu ersetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Mieters die Versicherungsgesellschaft auch direkt beim Mieter Regressforderungen stellen kann.

2. Selbstbeteiligung

Die Versicherungsverträge für die Boote sehen eine Selbstbeteiligung von EUR 1000,00 vor.

3. Kaution

Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von EUR 250,00 zu hinterlegen. Die Kaution wird Bar hinterlegt.

4. Haftung des Mieters

Der Mieter trägt Schäden, die er verursacht, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, unabhängig von der Höhe der hinterlegten Kaution. Für Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind, wie zum Beispiel durch grobe Fahrlässigkeit oder Vandalismus, haftet der Bootsführer selbst.

5. Charterausfallkosten

Falls der Mieter einen Schaden verursacht, der die Weitervercharterung des Bootes unmöglich macht, ist es dem Vermieter vorbehalten, die entstandenen Charterausfallkosten vom Mieter einzufordern.

6. Sorgfältige Nutzung und Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben. Der Vermieter kann dem Mieter den entstandenen Folgeschaden, wie den Verlust von Buchungseinnahmen, in Rechnung stellen. Der Vermieter behält sich außerdem das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten für eine Reparatur des Bootes zu decken. Wenn Mieter und Bootsführer nicht identisch sind, haften beide gesamtschuldnerisch.

7. Meldung von Mängeln und Reparaturen

Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Sollte während der Fahrt ein technisches Problem auftreten, bitten wir den Mieter, uns umgehend zu informieren. Bei selbstverschuldeten Problemen werden dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt.

8. Einbehaltung der Kaution und Haftungsausschluss

Bei Schäden, die nicht sofort kalkulierbar sind, behält sich der Vermieter das Recht vor, die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einzubehalten.
Für Vermögensschäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ebenso haftet der Vermieter nicht für weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere Personen- und Sachschäden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Schäden, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, einschließlich solcher seitens gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Ebenso gilt sie nicht für Schäden, die auf grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, einschließlich solcher seitens gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Des Weiteren findet diese Regelung keine Anwendung bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei einfacher Fahrlässigkeit auf vorhersehbare und typischerweise eintretende Schäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch vergessene oder während der Fahrt verlorene Gegenstände oder Diebstahl entstehen.

Übergabe/Rücknahme des Bootes

1. Verkehrssicherheit und ordnungsgemäße Nutzung

Der Vermieter stellt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot nebst Zubehör zur Verfügung.
Der Mieter ist verpflichtet, das Boot sorgsam zu behandeln und alle maßgeblichen Benutzungs- und technischen Regeln zu beachten.
Das Boot ist ordnungsgemäß zu sichern.
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

2. Rückgabezeitpunkt

Die Boote sind bis spätestens 5 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit am Anlegesteg zurückzugeben.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.
Bei einer Rückgabe mehr als 15 Minuten später haftet der Mieter für entgangene Mieteinnahmen.

3. Prüfung auf Schäden

Vor Fahrtantritt erfolgt eine gemeinsame Prüfung des Bootes und der Einrichtung auf Schäden durch Mieter und Vermieter.
Eventuelle Schäden werden dokumentiert.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen.
Bei während der Fahrt entstandenen Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend zu informieren.

4. Kompensationszahlungen bei Beschädigung oder Verlust

Für Beschädigungen oder Verlust gelten folgende pauschal vereinbarte Kompensationszahlungen, die vom Mieter zu tragen sind:
Beschädigung der Schraube: 450,00 €
Verlust einer Schwimmweste (pro Weste): 50,00 €
Verlust des Ankers: 80,00 €
Erforderliche Endreinigung: 75,00 €
Der Mieter kann nachweisen, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, zusätzliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen, falls die genannten Beträge überschritten werden.

Treibstoff

Der Charterpreis enthält keinen Treibstoff. Das Boot wird vollgetankt übergeben.
Bei der Rückgabe wird der verbrauchte Treibstoff vom Vermieter in Rechnung gestellt.
Sollte der Mieter zwischentanken müssen, ist er verpflichtet, einen Nachweis über die getankte Menge vorzulegen, entweder in Form eines Tankbelegs oder auf andere geeignete Weise.
Falls kein Tankbeleg vorgelegt wird, wird eine Pauschale von 20,00 € zur Ermittlung des verbrauchten Benzins berechnet.

Haustiere

Haustiere sind nicht gestattet.

Endreinigung

Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.
Falls eine Endreinigung erforderlich ist, wird diese vom Vermieter durchgeführt, und die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Im Falle einer groben Verschmutzung, wie z.B. Schlamm auf dem Boot/Deck, am Anker oder verschmutzten Leinen, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine höhere Endreinigungsgebühr als vereinbart in Rechnung zu stellen.
An Bord müssen Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle getragen werden.

Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Meersburg, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt deutsches Recht.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden die Parteien eine Ersatzregelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

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Winterpause bis 2025

Unsere Bootsvermietung ist bei schönem Wetter wieder ab März 2025 geöffnet.

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