Allgemeine Fragen

BRAUCHT MAN EINEN FÜHRERSCHEIN ZUM FÜHREN DER BOOTE?

Die Bodenseeschifffahrtordnung erlaubt das Führen von Booten ohne Bootsführerschein bis 6 PS. Wir bieten sowohl führerscheinfreie Motorboote an als auch höhermotorisierte Motorboote, für die ein Bodenseeschifferpatent erforderlich ist. Wenn Sie über ein vergleichbares Patent verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Urlauberpatent beantragen. Mehr Informationen finden sie hier: Serviceportal Baden-Württemberg

 

DARF ICH MIT DEM BOOT ÜBERALL HINFAHREN?

Es kommt darauf an, was Du mieten möchtest. Abstand halten musst du in jeden Fall vom Sprungturm und vom Schwimmerbereich des Freibades sowie von der Fährlinie und sämtlichen Bootsanlegern. Mit den Motorbooten musst du unter Motor zusätzlich einen Abstand von 300 Metern zum Ufer einhalten. Achte jedoch zu jeder Zeit darauf, Hafeneinfahrten und stark befahrene Stellen zu meiden, vor allem, wenn du zum Schwimmen aus dem Boot möchtest.

 

WIRD VERBRAUCHTES BENZIN SEPARAT BERECHNET?

Bei unseren 6 PS führerscheinfreien Motorbooten ist das Benzin in den Stundenpreisen inklusive.
Bei unseren höhermotorisierten Motorbooten (EOLO650, SAVER 660) ist das Benzin nicht im Preis enthalten.

 

KANN ICH EIN BOOT RESERVIEREN?

Nein, eine Reservierung nehmen wir grundsätzlich nicht vor. Die voraussichtliche Verfügbarkeit von Booten kann bei uns jedoch telefonisch erfragt werden.

 

BESTEHT AUF DEN BOOTEN EINE SCHWIMMWESTENPFLICHT?

Es besteht Schwimmwestenpflicht für Kinder bis 8 Jahre sowie für Nichtschwimmer. Schwimmwesten können immer kostenfrei an der Bootsvermietung geliehen werden.

 

WELCHE REGELN MÜSSEN BEACHTET WERDEN?

1) Kursschiffe der BSB dürfen zu keinem Zeitpunkt behindert werden.
2) Das Halten und Schwimmen in der Hafeneinfahrt sowie vor Landungsstellen der Berufsschifffahrt ist strengstens verboten.
3) Zu Fahrgastschiffen, Fischern und anderen Wasserfahrzeugen sind 200 m Abstand zu halten.
4) Mietboote haben nie Vorfahrt.
5) Kein Alkohol an Bord
6) Baden nur bei ausgeschaltetem Motor.
7) Innerhalb von Strandbädern / Naturschutzgebieten darf nicht gefahren werden.
8) Beim Einlaufen in andere Häfen (nur in Notsituationen erlaubt) sofort anrufen.
9) Bojen und Kanister nicht anfassen, mitnehmen oder hindurchfahren. Daran befinden sich Fischernetze.
10) Der Mieter haftet für sämtliche verursachten Schäden am Boot sowie sonstigen Fremdschäden.
11) Die Anzahl der Personen auf dem Boot darf sich nach dem Auslaufen nicht verändern. Anlegen an Land verboten.
12) Hafeneinfahrt: Schwimmen, halten, parken oder sonstiges Behindern der Schifffahrt ist verboten.
13) Alle Schäden durch Missachtung der aufgeführten Regeln oder sonstiger grober Fahrlässigkeit durch den Mieter haben zur Folge, dass der Mieter für die Schäden aufkommen muss.

Winterpause bis 2025

Unsere Bootsvermietung ist bei schönem Wetter wieder ab März 2025 geöffnet.

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